Перевод: с немецкого на английский

с английского на немецкий

Geschäfte für fremde Rechnung

См. также в других словарях:

  • Wechselgeschäft — Geschäfte der Kreditinstitute: Ankauf von Wechseln für eigene Rechnung (⇡ Diskontgeschäft), Wechselkommission (der auftragsweise Ankauf von Wechseln für fremde Rechnung), kommissionsweise Einziehung von Wechseln (⇡ Inkasso), Einholung von… …   Lexikon der Economics

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Handel — Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Handel — Geschäft; Deal (umgangssprachlich); Kommerz; Wirtschaft; Geschäftsverkehr * * * Han|del [ handl̩], der; s: 1. a) Kauf und Verkauf von Waren, Gütern: ein lebhafter, blühender Handel mit Lederwaren, Medikamenten; eine Ausweitung des Handels… …   Universal-Lexikon

  • Handelsgesellschaften — (Handelsvereine), sind die Vereinigungen einer größeren Anzahl von Kaufleuten od. Capitalisten, um große, weit aussehende Handelsunternehmungen, Ansiedelungen, Manufactur u. Fabrikunternehmungen zu errichten, wozu die Kräfte Einzelner nicht… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Abrechnung — (account; décompte; liquidazione), die rechnungsmäßige Feststellung der Schulden und Forderungen, die sich aus einer Bau , Betriebs oder Transportgemeinschaft oder aus sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen den beteiligten… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Bankgeschäfte — I. Begriff:Gesamtheit aller von Kreditinstituten getätigten Geschäfte. Nach §1 KWG handelt es sich hier im Wesentlichen um Kreditgeschäfte (Darlehen und Akzeptkredite, Garantiegeschäfte etc.), Effektengeschäfte (Handel und Emission von… …   Lexikon der Economics

  • Wettbewerbsverbot — Konkurrenzverbot. I. Begriff:Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, das gewisse in Wettbewerb mit dem Unternehmer etc. tretende Tätigkeiten u.Ä. untersagt. Das W. gilt für den ⇡ Handlungsgehilfen (§ 60 HGB), die persönlich haftenden… …   Lexikon der Economics

  • Handel — Handel, im weitesten Sinne der Umtausch von Werthen, wozu auch die Arbeit gehört, zunächst der Umtausch der Natur u. Kunstprodukte (Waaren), beruht auf den Verhältnissen der menschl. Gesellschaft und ohne ihn hat es noch kein Volk zu geistiger… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Interbankenhandel — wird der weltweite Handel mit Finanzinstrumenten (unter anderem Geld, Wertpapiere, Devisen) zwischen Kreditinstituten genannt. Nicht zum Interbankenhandel gehören die Geschäfte von Kreditinstituten mit ihrer Zentralbank. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommissionär — Kom|mis|si|o|när 〈m. 1〉 1. jmd., der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung gewerbsmäßig Geschäfte abschließt 2. 〈Verlagswesen〉 zw. Verleger u. Sortimenter eingeschalteter Buchhändler [<frz. commissionnaire „Geschäftsvermittler“; →… …   Universal-Lexikon

Поделиться ссылкой на выделенное

Прямая ссылка:
Нажмите правой клавишей мыши и выберите «Копировать ссылку»